Ist die Gema mit dem Grundgesetz vereinbar?

Für die einen ist sie der Totengräber der Kleinveranstalter ( .. und kleinen Webradios .. ) – für die anderen eine wichtige Quelle zur Vergütung ihrer Rechte als Musiker. Streit hat sich an der GEMA schon häufig entzündet. Zu bürokratisch, zu stark an “den Großen” orientiert, zu undurchsichtig und im eigenen Verwaltungsaparat zu teuer.

GEMANun gibt es eine Petition an den Deutschen Bundestag, die man online mitzeichnen kann. Der Text:
“Der Deutsche Bundestag möge beschließen….dass das Handeln der GEMA auf ihre Vereinbarkeit. mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und Urheberrecht überprüft wird und eine umfassende Reformierung der GEMA in Hinblick auf die Berechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter, die Tantiemenberechung für die GEMA-Mitglieder, Vereinfachung der Geschäftsbedingungen, Transparenz und Änderung der Inkasso-Modalitäten vorgenommen wird.”

Die Mitzeichnungsfrist endet am 17. Juli.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=4517

stefan

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